Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Januar 2019
1 Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr des KorrekturService Sand mit seinen Auftraggebern. Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
2 Angebote und Aufträge
Angebote des KorrekturService Sand sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Verträge über Fertigstellungsfristen sowie Änderungen und Ergänzungen der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung des KorrekturService Sand verbindlich. Der Auftrag für das Korrekturlesen, das Lektorat oder die Texterstellung ist angenommen, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Mitteilung erhalten hat, in der der KorrekturService Sand die Annahme des Auftrags bestätigt. Aus offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern kann der Auftraggeber keine Ansprüche ableiten.
3 Vertragsgrundlagen
Die Bearbeitung der Texte durch den KorrekturService Sand erfolgt auf der Basis der amtlichen Rechtschreibregeln, wie sie der Duden bzw. entsprechende Fachwörterbücher vorgeben. Sonderschreibweisen nach Kundenwunsch werden auf der Basis einer schriftlichen verbindlichen Vorgabe berücksichtigt. Eine Prüfung der Texte auf inhaltliche Richtigkeit hinsichtlich Plausibilität, Zahlen und Fakten, Zuordnungen, Eigennamen, Sonderschreibweisen etc. kann nicht gewährleistet werden.
4 Auftragsabwicklung
Der Auftraggeber erteilt dem KorrekturService Sand einen schriftlichen Auftrag. Dieser enthält den Auftragsgegenstand, die Termine und – wenn vorher vereinbart – die Kosten. Die korrigierten Texte erhält der Auftraggeber per Post, Fax oder als Datei zurück. Entstehen zusätzliche Kosten durch den Versand der Texte (Express-Versand, Kurier etc.), werden diese vom Auftraggeber übernommen. Der KorrekturService Sand haftet nicht für den Versand oder die erfolgreiche elektronische Übermittlung der bearbeiteten Texte an den Auftraggeber. Alle Verpflichtungen von Seiten des KorrekturService Sand sind erfüllt, wenn die zu bearbeitenden Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben wurden. Dem Auftraggeber obliegt die Überprüfung auf Vollständigkeit der übersandten Texte. Für unvollständige Lieferungen und daraus resultierende Schäden übernimmt der KorrekturService Sand keine Haftung. Der KorrekturService Sand ist ebenfalls nicht haftbar zu machen für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare oder unrichtige Auftragserteilung, durch Fehler oder missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.

5 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsziel
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertig gestellten Textmenge verlangt werden. Preise und Konditionen gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Der KorrekturService Sand berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Textbearbeitung unmittelbar nach der Fertigstellung oder – wenn vereinbart – mit einer monatlichen Sammelrechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Hat der Rechnungsbetrag den KorrekturService Sand nicht innerhalb dieser Frist erreicht, kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ist der Auftraggeber mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden dem KorrekturService Sand Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern können, hat der KorrekturService Sand das Recht, jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig zu machen sowie gestundete Forderungen sofort fällig zu stellen.
6 Lieferfristen
Termine werden zwischen dem KorrekturService Sand und dem Auftraggeber vereinbart. Ist kein konkreter Termin vereinbart, ist der Auftrag in einem angemessenen Zeitraum zu erfüllen. In diesem Fall haftet der KorrekturService Sand nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Fristversäumnis entstehen. Sollte ein Termin absehbar nicht einzuhalten sein, verpflichtet sich der KorrekturService Sand, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Der Auftraggeber hat im Falle einer erheblichen Terminüberschreitung das Recht, von dem Auftrag zurückzutreten, jedoch ohne dass er von der Pflicht zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen entbunden wird.

7 Vertraulichkeit
Der KorrekturService Sand verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der zu bearbeitenden Texte. Bei elektronischer Übermittlung kann jedoch der Zugriff unbefugter Dritter auf die Texte nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Der KorrekturService Sand haftet nicht für solche Eingriffe Dritter. Der KorrekturService Sand ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden jedoch unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben. Der KorrekturService Sand ist auch berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Kopie von dem zu bearbeitenden Text zu erstellen und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche des Auftraggebers aufzubewahren.
8 Haftung/Gewährleistung

Der KorrekturService Sand verpflichtet sich, die Korrekturen/Lektoratsarbeiten so sorgfältig auszuführen, dass sich im Text möglichst keine Fehler mehr finden. Eine Textbearbeitung gilt dann als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Tages, an dem der bearbeitete Text an den Auftraggeber zurückgesandt wurde, eine Einwendung erfolgt ist.
Weist der bearbeitete Text trotz aller Sorgfalt Mängel auf und sind diese nicht unerheblich, so hat der Auftraggeber den Mangel innerhalb der im vorstehenden Satz genannten Frist zu reklamieren. Der Auftraggeber muss gleichzeitig mit der möglichst genauen Beschreibung des Mangels eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weiter gehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
Der KorrekturService Sand haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nicht haftbar gemacht werden kann der KorrekturService Sand für mittelbare Schäden, die durch eine mangelhafte Textbearbeitung seitens des Auftraggebers entstehen und auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Insgesamt haftet der KorrekturService Sand nur bis zur Höhe des für die Korrektur-, Lektorats- oder Textleistung in Rechnung gestellten Nettobetrages.
Für Schäden, die durch den Gebrauch der vom KorrekturService Sand bearbeiteten Texte entstehen, haftet der KorrekturService Sand ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die oben genannte Haftungshöchstgrenze gilt auch hier.
Der Auftraggeber erkennt zusätzlich und ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B. durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Seite) sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter hoher Zeitdruck beim Korrigieren seitens des Auftragnehmers das Erreichen des Ziels beeinträchtigen kann, so dass auch nach Abschluss des Korrektorats immer noch ein gewisser Rest an Fehlern verbleiben kann. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche Anmerkung des Korrektors ausreichend. 
Die Wiedergabe von Zahlen, Fakten und Eigennamen erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
Da stilistische und inhaltliche Überarbeitungen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sie sich lediglich als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der Prüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen und für das Lektorat wird daher ausgeschlossen.
9 Schlussbestimmungen
Sind oder werden Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung gilt einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die dem von der ursprünglichen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem KorrekturService Sand und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Landsberg ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem KorrekturService Sand ergeben.